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BY-NC-ND 4.0 license Open Access Published by De Gruyter

Ioseph

Ἰωσήφ

  • Ralph-Johannes Lilie , Claudia Ludwig , Beate Zielke and Thomas Pratsch

T: Mönch — μοναχός (Actes de Vatopédi, Nr. 2); Hegumenos des Philadelphos-Klosters (Athos) — μοναχος (καὶ) ἡγούμενο(ς) μονής τοῦ Φιλαδέλφου (Actes de Vatopédi, Nr. 3, l. 2).

V: I. besetzte – zu einem unbestimmten Zeitpunkt vor 998 – auf dem Athos ein Stück Land (ἀγρός) entlang eines Baches in der Nachbarschaft des Esphigmenu-Klosters und bebaute es mit Gebäuden (οἰκήματα) und einer Kirche, er baute dort also ein kleines Kloster (cf. Actes de Vatopédi, Nr. 2, l. 13: μονή, l. 24: μοναστήριον), wohl als Metochion des Philadelphos-Klosters. Außerdem legte er einen Weinberg an. Das Land wurde jedoch auch vom Vatopedi-Kloster beansprucht, so daß I.s Aneignung zu einem anhaltenden Konflikt zwischen den benachbarten Klöstern Vatopedi und Philadelphu führte. Das Philadelphos-Kloster wandte sich in dieser Sache schließlich an den Kaiser (dies geht nur aus dem späteren Dokument, Actes de Vatopédi, Nr. 3, hervor). Nachdem der von dem kaiserlichen Beamten Nikephoros Uranos (# 25617) aus der Hauptstadt auf Inspektionsreise auf den Athos geschickte Mönch Theophylaktos (# 28230) sich mit dem Rechtsstreit befaßt hatte, erhielt das Protaton eine schriftliche Entscheidung des Theophylaktos, die die Rechte des Vatopedi-Klosters an dem Land bestätigte und anordnete, daß I. das Land zu räumen und die von ihm errichteten Gebäude bis auf die Kirche wieder abzureißen habe. In der Folge begaben sich der Protos des Athos, Nikephoros (# 25624), und sein Rat (28 Athos-Äbte) im September 998 vor Ort, wo sie I. die Entscheidung mitgeteilt und ihn aufgefordert haben dürften, das Land zu räumen. Der Protos und die Äbte stellten Nikolaos (# 26036), dem Abt des Vatopedi-Klosters, eine Urkunde (ὑπόμνημα, Actes de Vatopédi, Nr. 2) aus, die die Entscheidung des Theophylaktos referierte und dem Vatopedi-Kloster die Eigentumsrechte an dem Land bestätigte.

I. gab sich mit dieser Entscheidung jedoch nicht zufrieden, sondern reiste nach Konstantinopel und brachte die Angelegenheit abermals vor den Kaiser, der sie dem Patriarchen Sergios (# 27044) übergab, der sie wiederum zurück an den Protos des Athos, inzwischen Paulos (# 26381), verwies. Offenbar weil I. keine Revision von höherer Stelle als dem Protaton mehr erwarten durfte (laut eigener Aussage aber, weil er die Einsicht gewonnen habe, daß die Streiterei der Mönche unwürdig sei), zeigte er sich nun kompromißbereit, bat Nikolaos, den Hegumenos des Vatopedi-Klosters, sowohl persönlich als auch durch andere Athos-Äbte um eine einvernehmliche Lösung und gab schließlich das umstrittene Stück Land auf, allerdings nicht ohne Gegenleistung, sondern in Form eines Verkaufes (πρᾶσις) bzw. Vergleiches (συμβιβαστικὴ ἀσφάλεια) an bzw. mit Nikolaos. Am 26. Dezember 1001 – sicherlich im Rahmen der weihnachtlichen Synaxis der Athos-Äbte in Karyes – verkaufte I. dem Nikolaos das Land für insgesamt 149 Nomismata und stellte darüber einen Verkaufsvertrag (Actes de Vatopédi, Nr. 3) aus, an dessen Kopf (in der Protage) sowohl I. wie auch sein geistlicher und leiblicher Bruder Arsenios (# 20622) ihre Signa machten und den beide abschließend unterhalb der Zeugenunterschriften des Protos und von 14 Athos-Äbten auch noch einmal unterschrieben. Dabei zeichneten sie ihre Kreuze und schrieben ihre Namen mit eigener Hand, während der Rest der Unterschriftsformeln vom Schreiber der Urkunde, Aristobulos (# 20564), geschrieben wurde. Die Urkunde enthält den üblichen Klageausschluß und die Poenformel, welche neben der Exkommunikation die Zahlung von zweimal 149 Nomismata an Nikolaos bzw. sein Kloster vorsieht.

Q: — (Dok.): Actes de Vatopédi, Nr. 2 (September 998 [12. Indiktion]), l. 4. 13. 18, p. 69; l. 24, p. 70; Nr. 3 (26. Dezember 1001 [15. Indiktion; 6510 a. m.]), passim, bes. l. 1, p. 74 (Signon [Original]); l. 2 (Intitulatio); l. 56f., p. 76 (Unterschrift [Original, nur Name autograph]).

L: Bompaire et al., in: Actes de Vatopédi, p. 67f. 72f.

P: Der Kaufpreis von 149 Nomismata wird in Actes de Vatopédi, Nr. 3, l. 29-31, aufgeschlüsselt in 100 Nomismata für die Gebäude und 49 Nomismata für den Weinberg, wohingegen für den Grund und Boden im Gesamtpreis keine Summe enthalten ist. Dies bedeutet, daß I. der Sache nach letztlich nicht das Land an das Vatopedi-Kloster verkaufte (trotz der Formulierung “ich habe ... das Kloster ... verkauft” — πέπρακα ... τὴν μονὴν ..., ibidem, l. 27), sondern wohl in gewisser Weise akzeptiert hatte, daß Grund und Boden tatsächlich schon Eigentum des Vatopedi-Klosters waren (cf. auch l. 27f.), und sich lediglich seine Ausgaben für die Gebäude und die Anlage des Weinberges, also seine Meliorationskosten, erstatten ließ. Die Meliorationskosten für den Weinberg, d. h. den Betrag von 49 Nomismata, hatte I. bereits erhalten (Actes de Vatopédi, Nr. 3, l. 29f.), so daß zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Dezember 1001 nur die 100 Nomismata für die Gebäude den Eigentümer wechselten. Den Zeitpunkt, zu dem I. die 49 Nomismata für die Anlage des Weinberges erhalten hatte, kennen wir nicht. Es erscheint möglich, daß das Vatopedi-Kloster sie bereits 998, im Zuge der Entscheidung des Theophylaktos und des Protos Nikephoros, an I. gezahlt hat, denn schon damals war das Vatopedi-Kloster zur Erstattung der Meliorationskosten für den Weinberg verpflichtet worden, wie aus Actes de Vatopédi, Nr. 3, vom Dezember 1001 hervorgeht (l. 15, p. 74: ἡμᾶς ... τὴν δὲ τῆς βελτιώσεως τιμὴν λαβόντας), während diese Verpflichtung in der Urkunde von 998 (Actes de Vatopédi, Nr. 2) nicht erwähnt wird. Die Lösung vom Dezember 1001, die I. durch seinen anhaltenden Widerstand erreicht hatte, brachte ihm also den Vorteil von zusätzlichen 100 Nomismata für die Gebäude, die er nach der früheren Entscheidung ohne Entschädigung hätte abreißen müssen. — In einer späteren Urkunde (Actes de Vatopédi, Nr. 7, l. 7) wird das kleine Kloster, das I. widerrechtlich errichtet hatte, als das “der heiligen Vierzig (sc. Märtyrer)” (τῶν Ἁγίων Τεσαρ[άκοντα]) bezeichnet.

QuelleSource

Downloaded on 28.3.2024 from https://www.degruyter.com/database/PMBZ/entry/PMBZ25686/html
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